Außenansicht der Therapiehalle des Gemeinschaftskrankenhauses bei Nacht.
Neugeborenes umgreift den Finger seiner Mutter
Notaufnahme am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
Fotoaufnahme vom Gemeinschaftskrankenhaus
Ärzte der Abteilung für Neurochirurgie während einer Operation.
Unser Anmeldebereich der Abteilung für Neurochirurgie
Kunsttherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke

Ambulante radiologische Untersuchungen nur noch in Ausnahmefällen

Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft am Gemeinschaftskrankenhaus endet zum 30. Juni 2017

Ab dem 1. Juli 2017 können Patienten am Gemeinschaftskrankenhaus nur noch in Ausnahmefällen ambulante radiologische Untersuchungen durchführen lassen. Hintergrund ist die Beendigung der Kooperation zwischen dem hauseigenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) IntegraMed und dem Medizinischen Versorgungszentrum Prof. Dr. Detlev Uhlenbrock & Partner aus Dortmund. Bislang bildeten die beiden MVZ eine so genannte Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (Übag); das Gemeinschaftskrankenhaus und das MVZ Uhlenbrock & Partner hatten sich bisher einen halben kassenärztlichen Sitz geteilt. Diese radiologische Übag wird nach dem 30. Juni nicht mehr weitergeführt.

Wir bitten Patienten, die eine ambulante radiologische Untersuchung benötigen, sich an die radiologischen Praxen im Umfeld zu wenden.

Wichtig: Patienten, die von Ihrem Arzt eine Einweisung für eine stationäre Behandlung erhalten haben, werden selbstverständlich weiterhin radiologisch untersucht. Dasselbe gilt für privatversicherte Patienten.

Die Kooperation der beiden MVZ, die in dieser Form seit 2012 bestand, ist eine Seltenheit in der deutschen Krankenhauslandschaft. Radiologische Kassenzulassungen für Krankenhäuser sind eine Ausnahme. Vereinzelt verfügen Kliniken über eine so genannte Ermächtigungsambulanz. Diese kann den Krankenhäusern auf Antrag erteilt werden, wenn Spezialuntersuchungen in umliegenden radiologischen Praxen in Art und Güte nicht durchgeführt werden können. Das GKH strebt eine solche Ermächtigung an, die jedoch ihrer Natur nach in Art und Umfang beschränkt sein würde. Diese Ermächtigung kann nur nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung  (KV) erteilt werden.

Warum wird die Zusammenarbeit der MVZ beendet?

Die betreffende Übag – zwei MVZ teilen sich KV-bezirksübergreifend einen halben Sitz - ist ein sehr komplexes Gebilde. Während das MVZ Uhlenbrock & Partner den Hauptsitz stellt, ist der Nebensitz in Herdecke verortet. Der Nebensitz darf nicht mehr Leistungen erbringen als der Hauptsitz – dies ist budgetrechtlich so gedeckelt. Die Abrechnung erfolgt über den Hauptsitz, was sehr aufwändig ist. Kurz gesagt: Die Zusammenarbeit zwischen dem MVZ Uhlenbrock & Partner und dem MVZ IntegraMed ist aufgrund ihrer Komplexität nicht so wie bei Gründung von beiden Parteien erhofft.

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