Außenansicht der Therapiehalle des Gemeinschaftskrankenhauses bei Nacht.
Neugeborenes umgreift den Finger seiner Mutter
Notaufnahme am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
Fotoaufnahme vom Gemeinschaftskrankenhaus
Ärzte der Abteilung für Neurochirurgie während einer Operation.
Unser Anmeldebereich der Abteilung für Neurochirurgie
Kunsttherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke

Besuchszeiten ab 23. Juli wieder stark eingeschränkt

Die Besuchszeiten am Gemeinschaftskrankenhaus werden aufgrund fehlender Kooperation und Einsicht zahlreicher Besucher/innen erneut stark eingeschränkt; diesen Schritt bedauert die Unternehmensleitung sehr, denn eigentlich würde das GKH seinen Patient/innen gern Besuch ermöglichen. Doch die Sicherheit von Patient/innen und Mitarbeiter/innen geht vor.

Bemühungen sind leider gescheitert

Trotz erheblicher organisatorischer Bemühungen ist es in den vergangenen Wochen leider nicht gelungen, einen nachvollziehbaren und geordneten Besucherstrom im Haus sicherzustellen. Es gab zudem mehrere unangenehme Zwischenfälle, die den Betriebsablauf am GKH gestört haben. Um Patient/innen und Mitarbeiter/innen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, wurde schweren Herzens die weitgehende Schließung des Hauses für Besucher/innen entschieden. "Diese Entscheidung ist uns ausgesprochen schwer gefallen", sagt Dr. Anette Voigt, Ärztliche Direktorin. "Angehörige und Freunde sind für den Genesungsprozess wichtig, daher bedauern wir diesen Schritt - der sich aber leider nicht vermeiden lässt."

Ab Donnerstag, 23. Juli, ist das Haus für Gäste grundsätzlich nicht mehr zugänglich. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Begleitpersonen vor, unter und nach einer Geburt; Kinder, die stationär verbleiben, werden wie gewohnt von einem mitaufgenommenen Elternteil begleitet; auch das andere Elternteil darf zu Besuch kommen.
  • Menschen, die im Sterben liegen, dürfen von Angehörigen besucht werden; hier erfolgen die Absprachen direkt mit dem medizinischen Personal auf der jeweiligen Station.
  • Patient/innen in den Langliegerstationen dürfen zwei registrierte Besucher empfangen.
  • Bei Ambulanzterminen gilt: Minderjährige, an Demenz Erkrankte sowie Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen dürfen von jeweils einer Person begleitet werden. 
  • Ebenso dürfen Patient/innen bei onkologischen Ambulanzterminen eine Begleitperson mitbringen. 
  • Notfallpatient/innen und deren Begleitung gehen bitte direkt über die Zentrale Notfallambulanz.


Alle Krankenhausbesucher/innen sind aufgefordert, jederzeit einen Mindestabstand von rund zwei Metern zu anderen ("fremden") Personen einzuhalten, dies gilt auch während des Aufenthalts im Krankenzimmer. Zudem muss ein selbst mitgebrachter Mundnasenschutz getragen und an eine regelmäßige Handdesinfektion gedacht werden. So genannte Faceshields, also Kunststoffvisiere, sind nicht zugelassen. Wer aus medizinischen Gründen keinen Mundnasenschutz tragen kann, darf leider das Krankenhaus nicht betreten.

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