Besucher/innen am Gemeinschaftskrankenhaus: Bitte Ausweis mitbringen
Die Öffnung wird nur dauerhaft Bestand haben, wenn alle Besucher/innen sich an folgende Regeln halten: Grundsätzlich gilt weiterhin (wie seit 2. Juni): Jede/r Patient/in darf zwei Besuchspersonen benennen. Nur diese beiden Personen dürfen empfangen werden, jedoch nicht gleichzeitig. Eine Veränderung im Nachhinein ist nicht möglich. Zudem müssen sich die Gäste bei jedem Besuch im Gemeinschaftskrankenhaus an der Pforte an- und abmelden, diese Regelung gilt auch für Stationsbesuche im Kinderhaus. Väter dürfen bei der Geburt dabei sein und die Mütter auch auf der Wochenstation begleiten.
Patient/innen der Ambulanzen können eine Begleitperson mitbringen. Diese muss sich ebenfalls an der Pforte registrieren und bei Verlassen des Hauses abmelden. Für die Kinderambulanz gilt: Patient/in plus Begleitperson registrieren sich direkt vor Ort im Kinderhaus. Notfallpatient/innen und deren Begleitung gehen bitte direkt über die Zentrale Notfallambulanz.Alle Krankenhausbesucher/innen sind aufgefordert, jederzeit einen Mindestabstand von rund zwei Metern zu anderen ("fremden") Personen einzuhalten, dies gilt auch während des Aufenthalts im Krankenzimmer.
Zudem muss ein selbst mitgebrachter Mundnasenschutz getragen und an eine regelmäßige Handdesinfektion gedacht werden. So genannte Faceshields, also Kunststoffvisiere, sind nicht zugelassen. Wer aus medizinischen Gründen keinen Mundnasenschutz tragen kann, darf leider das Krankenhaus nicht betreten.