Zwei Besucher/innen pro Patient/in sind erlaubt
Folgende Regelung gilt künftig: Jede Patientin/jeder Patient darf zwei Besuchspersonen benennen. Nur diese beiden Personen dürfen empfangen werden, jedoch nicht gleichzeitig. Zudem müssen sich die Gäste bei jedem Besuch im Gemeinschaftskrankenhaus an der Pforte an- und abmelden und eine Selbstauskunft ausfüllen. Die Besuchszeit ist täglich zwischen 15 und 17 Uhr. Ausnahmen gelten für Patient/innen, die sehr schwer erkrankt sind. Personen mit einem Handicap dürfen ebenfalls begleitet werden.
Ausnahme für Geburten - Väter im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke dabei
Für den Kreißsaal gilt weiterhin: Väter dürfen bei der Geburt dabei sein und die Mütter auch auf der Wochenstation begleiten. Alle Krankenhausbesucher/innen sind aufgefordert, jederzeit einen Mindestabstand von rund zwei Metern zu anderen ("fremden") Personen einzuhalten, dies gilt auch während des Aufenthalts im Krankenzimmer.
Zudem muss ein selbst mitgebrachter Mundnasenschutz getragen und an eine regelmäßige Handdesinfektion gedacht werden. Wer aus medizinischen Gründen keinen Mundnasenschutz tragen kann, darf leider das Krankenhaus nicht betreten.
Wer die erforderliche Selbstauskunft gern bereits zuhause ausfüllen möchte, kann sich das Dokument hier herunterladen und ausdrucken.